Beweissicherung
Eine Beweissicherung dient zur Dokumentation von Bauschäden vor, während und nach der erfolgten Ausführung der beauftragten Baumaßnahme.
Die Aufnahme des jeweiligen Zustandes ist notwendig, um beispielsweise nachträgliche Streitigkeiten bei erfolgten Baumaßnahmen entstanden Schädigungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unbürokratisch zu regeln. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden.
Da im Zuge der Baumaßnahmen mit Veränderungen des Schadensbildes zu rechnen ist, in Rechtsstreitigkeiten die Beweislage jedoch eine entscheidende Bedeutung gewinnt, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben.
Darüber hinaus ist zu unterscheiden, ob es sich um eine private oder aussergerichtliche Beweissicherung oder um ein selbstständiges (gerichtliches) Beweisverfahren handelt. Der gravierende Unterschied zwischen beiden Formen ist, dass einerseits beim selbstständigen Beweisverfahren der Sachverständige i. d. R. Aussagen zu folgenden Punkten treffen soll:
Feststellung der bzw. des Sachmangels/Sachmängel
Aufstellung des erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwandes
Angabe über die entstehenden Kosten
Feststellung und Begründung von event. entstandenen Minderwerten
Andererseits macht die private Beweissicherung Sinn, obwohl es hierfür keine gesetzliche Regelung gibt, um “Beweise” fachkundig sichern zu lassen, die in künftigen Bauprozessen beweiskräftig verwertet werden können. Im rechtlichen Sinne bedeutet dies, dass ein entsprechendes Gutachten als Sicherung der Beweislage herangezogen wird, jedoch grundsätzlich als Parteivortrag gewertet wird. Somit kann der beauftragte Sachverständige vom privaten Auftragnehmer bei einem Gerichtsstreit als sachverständiger Zeuge benannt werden, der vom Gericht nicht abgelehnt werden kann.